
Zur damaligen Zeit mussten die Bürger einer Gemeinde unentgeltliche Leistungen (Fronen genannt) erbringen. Dies waren unter anderem das Nachtwachen, die Hilfe beim Wegebau, und für den Landesherrn bei der Jagd als Treiber mitzudienen.
Von diesen Fronen waren Personen, die ein bestimmtes Amt ausgeübt hatten, befreit. Dazu gehörten auch Organisten und sonstige Personen, die in der Kirche musikalisch tätig waren. Deshalb hatten sich die Posaunisten wegen des Entzugs dieser Freiheiten gewehrt. Zu den Streitigkeiten kam es durch einen früheren Herzoglichen Erlass, durch welchen verschiedenen bürgerlichen Amtspersonen, unter anderem auch den Mitglie-dern des Magistrats, die Freiheit von Fronen und Wachdien-sten entzogen wurde. Deshalb verlangten diese auch für die Mitglieder der Kirchen-Musik Gleichbehandlung.
Der damalige Pfarrer Puchner bemühte sich im Jahr 1812 mit einem Brief an verschiedene übergeordnete Behörden, um die Erhaltung der Kirchenmusik in Stetten.
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